Haushaltsplanungen, Schulgesetz, Krankenhausgesetz, Heilberufekammergesetz und Krebsregister
Die letzte Plenarwoche in diesem Jahr stand ganz im Zeichen der Haushaltsplanungen für 2023/24. Nach zähen Verhandlungen mit den Koalitionären verabschiedete der Landtag wenige Tage vor Weihnachten einen Rekordhaushalt mit 49,3 Milliarden Euro. Wichtige Schwerpunkte künftiger Investitionen liegen in den Bereichen: Ausbau von Straßen, Infrastruktur und Schienen. Der Katastrophenschutz soll ebenso gestärkt werden wie die wichtige ehrenamtliche Arbeit in Sachsen. Als CDU haben wir uns stark gemacht, vor allem den ländlichen Raum weiter zu unterstützen, insbesondere für Projekte zum Ausbau von Kitas und für vitale Dorfkerne.
Wir wollen vor allem die Kommunen stärken und Ihnen mehr Mittel für eigenverantwortliche Investitionen in die Infrastruktur geben, um endlich Planungsprozesse und Umsetzung zu beschleunigen. Bildung und Wissenschaft bilden jedoch Schwerpunkt künftiger Investitionen:
Wir stecken jeden fünften Euro des Haushalts in die Bildung. Davon geht ein Großteil in den Ausbau von Schulen und Kindertageseinrichten. Die Hälfte dieser Mittel geht in den ländlichen Raum. Auch der Lehrerbedarf wird beherzt angegangen, mit der Schaffung neuer Stellen und der neuen Lehrerausbildung in Chemnitz. Zusätzliche Mittel fließen auch in die Sprachförderung und in die Radfahrausbildung, für die Sicherheit unserer Kinder im Straßenverkehr.
Der Sächsische Landtag hat der Schulgesetz novelliert und will damit die Inklusion stärken, insbesondere für Mädchen und Jungen, den das Lernen aufgrund einer Beeinträchtigung schwerer fällt. Mit der Gesetzesnovelle endet ein auf fünf Jahre angelegtes Modellprojekt an 20 Schulen. An diesen Einrichtungen wurde erst in der Klassenstufe 2 entschieden, ob bestimmte Kinder eine besondere Förderung in puncto Lernen oder emotionale oder soziale Entwicklung benötigen. Die Koalition hat im kommenden Doppelhaushalt finanzielle Vorsorge getroffen, um die Modellschulen auch weiterhin angemessen zu unterstützen, etwa durch zusätzliche Assistenzkräfte oder zweckgebundene Zuweisungen.
Mit einem neuen Krankenhausgesetz reagiert der Landtag auf die demographische Entwicklung und will die medizinische Versorgung in Sachsen flächendeckend gewährleisten. Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur nachhaltigen Krankenhausplanung– und Finanzierung und ermöglicht die Errichtung sogenannter Gesundheitszentren. Diese stärken die der wohnortnahen Versorgung und bietet umfängliche medizinische Angebote unter einem Dach an.
Weitere Änderungen im Gesundheitsbereich wurden mit dem Krebsregistergesetz
vorangebracht: Mit diesem Gesetz wird eine rechtskonforme Lösung zur Sicherung der Daten aus dem Krebsregister der ostdeutschen Bundesländer geschaffen. Die darin gespeicherten, epidemiologische Daten von Patienten, sollen auch weiterhin der medizinischen Krebsforschung zielführend zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes wird die Aufnahme des neuen Berufs der approbierter Psychotherapeuten in die Zuständigkeit der Heilberufekammer übertragen. Am Freitag fand eine aktuelle Stunde zum Thema Umgang mit dem Wolf statt. Wir als CDU haben dabei betont, dass der Wolf schützenswert ist, aber natürlich auch ein Kompromiss hinsichtlich dem Schutz von Herden gefunden werden muss. Die Entnahme von kritischen Tieren muss möglich sein, um auch die Existenz von Landwirten zu schützen.
Die AfD hatte beantragt, ein neues Schulfach mit technisch-wirtschaftlichen Schwerpunkt einzuführen, um auch an Gymnasien die handwerkliche Ausrichtung zu erweitern. Sandra Gockel, MdL hat dazu für die CDU-Fraktion gesprochen und gesagt: „Wir brauchen kein weiteres Schulfach an den Gymnasien und müssen der Zielsetzung des Gymnasiums weiter gerecht werden.“ Die Einführung eines solchen verpflichtenden Schulfachs wäre ein Eingriff in die freie Entscheidung des Einzelnen. Die CDU führt vielmehr kontinuierlich Gespräche mit den Kammern wie der IHK und der HWK, um gemeinsam Lösungen zu finden.